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Bäcker bekommen Recht
Selmer Bäcker bekommt Recht im Prozess um gestohlenen Brotaufstrich amRuhrnachrichten 10. März 2009 18:26 Uhr Im „Brötchen-Prozess“ am Dortmunder Arbeitsgericht hat ein Selmer Bäcker Recht bekommen: Die Bergkamener Bäckerei-Kette Westermann muss den fristlos gekündigten Mann ab sofort wieder beschäftigen. Das hat die 2. Kammer am Dienstag entschieden. Ihm und einem Kollegen war vorgeworfen worden, Brötchen-Aufstrich im Wert von wenigen Cent gestohlen und gegessen zu haben.
Schon um kurz nach 11 Uhr, im Anschluss an die Verhandlung vor dem Dortmunder Arbeitsgericht, strahlte Horst Dorkowski Zuversicht aus. „Ich gehe davon aus, dass das Ding durchgeht“, sagte der Bäcker (44) aus Selm.
Nach 24 Dienstjahren
Vier Stunden später hatte er Gewissheit, dass ihn sein Gespür nicht getrogen hatte. Ein Chef kann einen Mitarbeiter nach 24 Dienstjahren nicht einfach fristlos auf die Straße setzen, nur weil dieser in der Backstube von einem Brotaufstrich probiert hat. So hat es die 7. Kammer des Arbeitsgerichts gestern entschieden. Die Bergkamener Bäckerei-Kette Westermann muss Dorkowski also ab sofort weiterbeschäftigen.
"Wie der letzte Dreck"
Inwiefern dies möglich ist, muss jedoch die Zukunft zeigen. Zurzeit jedenfalls ist Horst Dorkowski krank. Seine Psyche ist angeschlagen. „Man kommt sich vor wie der letzte Dreck“, sagt er. Der 44-Jährige erinnert sich noch genau an den verhängnisvollen Tag im September 2008: Wie immer rührte er in einem großen Bottich den Teig für ein besonderes Brot an.
Der so genannte „Hirtenfladen“ besteht unter anderem aus Öl, Gewürzen, Fetakäse und Salz. Als die Mischung komplett war, probierte der Selmer und war verunsichert. „Ich hatte das Gefühl, ich hatte zu viel Salz genommen“, sagt er. Zusammen mit einem Kollegen machte der Bäcker schließlich eine zweite Probe.
Hirtenfladenbelag auf gekauftem Brötchen
Diesmal mit einem Brötchen, das sie zuvor im hauseigenen Backshop gekauft hatten. Sie schmierten den Hirtenfladenbelag auf das Brötchen – und wurden prompt erwischt. Folge: fristlose Kündigung. Begründung: Diebstahl. Und es hätte nicht viel gefehlt, und das Arbeitsgericht hätte der Bäckerei damit sogar Recht gegeben.
Fristlose Kündigung auch bei Bagatelldiebstählen möglich
„Auch Bagatelldiebstähle können für eine fristlose Kündigung ausreichen“, stellte die Vorsitzende Regine Westphal klar. Im Falle von Horst Dorkwoski müsse man jedoch die vielen Dienstjahre bedenken. Ein Argument, das Westermann-Anwalt Dr. Rudolf Halstrick wenig überzeugte: „Wo zieht man denn da die Grenze?“ Er kündigte Berufung an.






