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Donnerstag, 03. Februar 2011
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Arbeitsgericht entscheidet über Kündigungssperre bei van Netten GmbH („Schokoladenfabrik“)

Am Donnerstag, 03.02.2011 um 12:00 Uhr entscheidet das Dortmunder Arbeitsgericht (6 BVGa 2/11, Saal 127) über den Antrag des Betriebsrats (BR) der van Netten GmbH der Geschäftsleitung (GL) eine Kündigungssperre aufzuerlegen bis Verhandlungen über einen Interessenausgleich abgeschlossen sind.
Mit Schreiben vom 28.01.2011 hat der Geschäftsführer Michael Stepien mitgeteilt, dass am 11.02.2011 45 Arbeitnehmer/innen die Kündigung ausgesprochen werden soll. Am 21. und 25.01.2011 hatte der Geschäftsführer den BR über die wirtschaftlichen Planungen für 2011 und 2012 unterrichtet. Eigentlich sollten die Ergebnisse der Internationalen Süßwarenmesse (bis 02.02.11 in Köln) vor weiteren Gesprächen abgewartet werden. Der BR hatte die GL aufgefordert auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und stattdessen die Instrumente Kurzarbeit und Altersteilzeit zu nutzen. Offensichtlich will die GL die Verhandlungen nicht weiterführen und durch übereilte Kündigungen Tatsachen schaffen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den Veränderungen der Muttergesellschaft (Arques Industries AG), deren Aufsichtsratschef Peter Löw hatte am 21.12.10 den Verkauf der van Netten GmbH (werthaltigste Beteiligung) bis Ende März 2011 angekündigt. „Es ist nicht einzusehen, dass nachdem alle Mitarbeiter/innen seit 2007 auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichtet und wöchentlich 2 Stunden unbezahlt gearbeitet haben um die van Netten GmbH zu sanieren, jetzt 45 Mitarbeiter/ innen entlassen werden um Börsenjongleuren den Weg zu ebnen“, so Manfred Sträter von der Gewerkschaft NGG.