Betriebe & Branchen
Einigungsstelle van Netten GmbH
Unter Vorsitz des Richters am Landesarbeitsgericht Hamm Peter Schmidt hat die Einigungsstelle bei der van Netten GmbH am 24. März 2011 ihre Sitzung vom 2. März 2011 fortgesetzt. Dabei ging es zunächst um eine Regelung zuKurzarbeit.
Durch Spruch hat die Einigungsstelle festgelegt, dass Produktionsüberkapazitäten und hohe Lagerbestände durch eine vorübergehende Arbeitsverringerung im gesamten Betrieb in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli 2011 vorgenommen werden sollen. In die Kurzarbeit sind grundsätzlich alle Abteilungen und alle Arbeitnehmer/innen –auch außertarifliche Angestellte– einzubeziehen. Die Arbeitnehmer/innen sollen möglichst in gleichem Umfang von der Kurzarbeit betroffen sein.
In den vier Monaten können für jede/r einzelne/n Arbeitnehmer/in maximal 15 Arbeitstage Kurzarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat festgelegt werden. Um finanzielle Härten für die Betroffenen zu vermeiden, leistet die Arbeitgeberin eine Aufstockung des Nettoeinkommens auf 80%.
„Freiwilligen-Programm“
Der Betriebsrat hatte die Geschäftsleitung bereits mehrfach aufgefordert, Arbeitnehmer/innen, die sich möglicherweise verändern wollen, im Rahmen eines Freiwilligen-Programms anzusprechen.
In der Einigungsstelle wurde deshalb ein Rahmensozialplan vereinbart, um wirtschaftliche Nachteile, die den Arbeitnehmer/innen durch die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen entstehen, abzumildern.
Qualifizierung
Erneut hat der Betriebsrat die Geschäftsleitung in der Einigungsstelle aufgefordert, die Kurzarbeitsphase für die Weiterbildung der Arbeitnehmer/innen zu nutzen und bestehende Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Am 31. Mai 2011 trifft sich die Einigungsstelle erneut um eine erste Auswertung der Kurzarbeitsmaßnahmen vorzunehmen.






