Betriebe & Branchen
Insolvenz PBE (vormals Bäckerei Westermann)
Pressemitteilung der Insolvenzverwaltung vom 27.1.2012
Schwierige Verhandlungen mit dem Betriebsrat laufen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der unter Bäckerei Westermann am Markt bekannten PBE Produktionsgesellschaft für Bäckereierzeugnisse mbH laufen derzeit die Verhandlungen zwischen der Insolvenzverwalterin Dr. Petra Mork und dem Betriebsrat über weitere Schritte zur Restrukturierung des Unternehmens.
Während die Geschäftsführung der PBE GmbH vor der am 01.01.2012 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeitern ausgeschlossen hatte, zeigt sich nun, dass eine Sanierung des Unternehmens ohne betriebsbedingte Kündigungen nicht gelingen kann. Das lag nach Einschätzung der Insolvenzverwaltung auch schon damals auf der Hand. Die Geschäftsführung der Schuldnerin hatte zur Restrukturierung des Unternehmens die Schließung von insgesamt zehn nicht kostendeckend zu führenden Verkaufsfilialen geplant, die hinsichtlich fünf dieser Verkaufsstandorte bis zum 31.01.2012 vollzogen wurde.
Bäckerei Mohr ohne Chance auf Sanierung
"Die Bäckerei Mohr mit 35 Mitarbeitern und acht Filialen vor allem im Dortmunder Süden und in Witten hat Insolvenz angemeldet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Petra Mork sieht im Insolvenzverfahrens keine Chance für eine Sanierung. Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung könnte vorliegen.Von Bettina Kiwitt
Eine Insolvenzverschleppung hält die heimische Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) durchaus für möglich. Der Großteil der Beschäftigten habe seit Oktober 2011 nur noch die Abschlagzahlung erhalten, die zum Großteil erst Ende November ausgezahlt worden sei.
Umbenennung in GmbH
„Das war die letzte Lohnzahlung“, sagte NGG-Sekretär Manfred Sträter am Mittwoch. Am 5. bzw. 6. Dezember sei das Unternehmen in Backtool Bäckerei GmbH nun mit Sitz in Witten umbenannt worden. Sträter: „Eine Woche nach der Umbenennung wurde der Insolvenzvertrag gestellt.“
Sträter vermutet, dass Geschäftsführer Thomas Mohr den Familiennamen schützen und nicht mit der Insolvenz in Zusammenhang bringen wollte. Im Gespräch mit den Ruhr Nachrichten erklärte Thomas Mohr, es sei bei Bäckereibetrieben normal, dass es sechs bis sieben Wochen dauere, bis die Beschäftigten ihr Gehalt bekämen. Von Insolvenzverschleppung könne keine Rede sein.
Bäckerei Westermann
Insolvenzverfahren PBE Produktionsgesellschaft für Bäckereierzeugnisse mbH
vormals firmierend unter Bäckerei Westermann GmbH
Mit Beschluss vom 01.01.2012 hat das Amtsgericht Dortmund unter der Geschäftsnummer 253 IN 168/11 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBE Produktionsgesellschaft für Bäckereierzeugnisse mbH eröffnet und die Rechtsanwältin Dr. Petra Mork zugleich zur Insolvenzverwalterin bestellt. Der Beschluss wird in Kürze im Veröffentlichungsportal der Insolvenzgerichte unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einzusehen sein.
Die PBE Produktionsgesellschaft für Bäckereierzeugnisse mbH firmierte bis kurz vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens noch unter Bäckerei Westermann GmbH und betreibt unter diesem Handelsnamen eine Produktionsstätte für Backwaren in Bergkamen. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung wurden insgesamt 33 Verkaufsfilialen, vorwiegend im nördlichen und östlichen Ruhrgebiet durch die Gesellschaft betrieben.
Westermann will BR-Mitglied entlassen
Bäckerkündigung wegen "Diebstahl von Hirtenfladenbelag geht in die 2. Instanz
Am 18.09.2009, 12.00 Uhr verhandelt die 13. Kammer des Landesar-beitsgerichts Hamm über die fristlose Kündigung des Bäckergesellen und Betriebsratsmitgliedes B. L. aus Bergkamen. Die Bäckerei Wester-mann hatte ihn und einen weiteren Kollegen im September 2008 mit dem Vorwurf „Diebstahl eines Brötchens mit Hirtenfladenbelag am 18.09.2008“ gekündigt.
Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund am 10. März 2009 wurde B. L. nicht beschäftigt. Das Arbeitsgericht Dortmund hob beide fristlose Kündigungen auf. Daraufhin wurde B. L. weiterbeschäftigt.In dem Verfahren 13 Sa 640/09 hält die Bäckerei Westermann alle Vor¬würfe nur noch gegen B. L. aufrecht und verlangt die Abänderung des Urteils der 1. Instanz. „Hier wird deutlich, dass es der Geschäftsleitung erneut um die Entfer-nung eines Betriebsratsmitgliedes im Vorfeld der Betriebsratswahlen 2010 geht“, so Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.
Backzutat probiert: Kündigung unwirksam
Dortmund. Ein Bergkamener Unternehmen hatte zwei Bäcker wegen Diebstahls fristlos entlassen. Das Gericht entschied nun: Beide müssen weiterbeschäftigt werden. Der eine aus formalen Gründen, der andere, weil er schon 24 Jahre zum Betrieb gehört.
Benjamin L. (26) und Horst D. (44) müssen weiterhin als Bäcker beschäftigt werden. Und zwar bei der Bergkamener Bäckerei Westermann, die sie wegen des Probierens einer Backzutat fristlos entlassen hatte. Das entschied am Dienstag die zweite Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund. In beiden Fällen ließen die Richter die Frage unbeantwortet, ob das Probieren des Aufstrichs rechtens war und als Kündigungsgrund reichte. Bei L. entschieden formale Gesichtspunkte, bei D. war es die lange Betriebszugehörigkeit (24 Jahre), die die Kündigung unwirksam machte. Die Richtersprüche wurden am Dienstag mit Applaus von den Zuschauerrängen begrüßt.
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