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Dienstag, 08. September 2009
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Westermann will BR-Mitglied entlassen

Bäckerkündigung wegen "Diebstahl von Hirtenfladenbelag geht in die 2. Instanz
Am 18.09.2009, 12.00 Uhr verhandelt die 13. Kammer des Landesar-beitsgerichts Hamm über die fristlose Kündigung des Bäckergesellen und Betriebsratsmitgliedes B. L. aus Bergkamen. Die Bäckerei Wester-mann hatte ihn und einen weiteren Kollegen im September 2008 mit dem Vorwurf „Diebstahl eines Brötchens mit Hirtenfladenbelag am 18.09.2008“ gekündigt.
Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund am 10. März 2009 wurde B. L. nicht beschäftigt. Das Arbeitsgericht Dortmund hob beide fristlose Kündigungen auf. Daraufhin wurde B. L. weiterbeschäftigt.In dem Verfahren 13 Sa 640/09 hält die Bäckerei Westermann alle Vor¬würfe nur noch gegen B. L. aufrecht und verlangt die Abänderung des Urteils der 1. Instanz. „Hier wird deutlich, dass es der Geschäftsleitung erneut um die Entfer-nung eines Betriebsratsmitgliedes im Vorfeld der Betriebsratswahlen 2010 geht“, so Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.

 
Mittwoch, 11. März 2009
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Backzutat probiert: Kündigung unwirksam

WAZ 10.03.2009, Silke Hoock
Dortmund. Ein Bergkamener Unternehmen hatte zwei Bäcker wegen Diebstahls fristlos entlassen. Das Gericht entschied nun: Beide müssen weiterbeschäftigt werden. Der eine aus formalen Gründen, der andere, weil er schon 24 Jahre zum Betrieb gehört.
Benjamin L. (26) und Horst D. (44) müssen weiterhin als Bäcker beschäftigt werden. Und zwar bei der Bergkamener Bäckerei Westermann, die sie wegen des Probierens einer Backzutat fristlos entlassen hatte. Das entschied am Dienstag die zweite Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund. In beiden Fällen ließen die Richter die Frage unbeantwortet, ob das Probieren des Aufstrichs rechtens war und als Kündigungsgrund reichte. Bei L. entschieden formale Gesichtspunkte, bei D. war es die lange Betriebszugehörigkeit (24 Jahre), die die Kündigung unwirksam machte. Die Richtersprüche wurden am Dienstag mit Applaus von den Zuschauerrängen begrüßt.
 
Donnerstag, 05. März 2009
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Gestohlener Brötchenbelag führt zur Kündigung

WR 05.03.2009, Silke Hoock
Die Bergkamener Bäckerei Westermann hat einen Bäcker fristlos entlassen, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Der 26-Jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge.Ein 26-jähriger Bäcker ist fristlos gekündigt worden, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Das sagt sein Arbeitgeber, die Bergkamener Bäckerei Westermann. Der 26-Jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge, behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss (NGG). „Dieser Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden”, sagt Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter.