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Donnerstag, 05. März 2009
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Gestohlener Brötchenbelag führt zur Kündigung

WR 05.03.2009, Silke Hoock
Die Bergkamener Bäckerei Westermann hat einen Bäcker fristlos entlassen, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Der 26-Jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge.Ein 26-jähriger Bäcker ist fristlos gekündigt worden, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Das sagt sein Arbeitgeber, die Bergkamener Bäckerei Westermann. Der 26-Jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge, behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss (NGG). „Dieser Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden”, sagt Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter.
Der so genannte Hirtenfladenbelag - also Öl mit Kräuter - koste lediglich ein paar Cent, könne kein Kündigungsgrund sein. Das Unternehmen Westermann ist laut NGG bei seinen über 300 Beschäftigten nicht nur für Lohndumping bekannt, sondern auch für seine Haltung zum Betriebsrat. Dieser wurde erst vor einem Jahr unter großen Schwierigkeiten gegründet. Die Mehrheit des Betriebsrates ist nach Angaben Sträters mit geschäftsleitungsnahen Beschäftigten besetzt. Die Minderheit sind NGG-Mitglieder und denen „wird das Leben schwer gemacht”. Wie auch Benjamin Lassak zu berichten weiß. „Ich musste ständig ins Büro. Zum Beispiel, weil ich einen Handfeger falsch hingestellt hatte.” Nächsten Dienstag wird sein Fall das Arbeitsgericht Dortmund beschäftigen. Benjamin Lassak wird dann erzählen, was am 18. September 2008 geschah. Als er um 5 Uhr die Frühschicht antrat, um wie gewohnt Plunder herzustellen, ahnte er noch nichts. Als er um 10 Uhr zum Personalgespräch ins Büro von Prokurist Miodrag Zecevic gerufen wurde, änderte sich das schlagartig. Dort erfuhr er, dass er zunächst ein Brötchen gestohlen und dieses mit einem ebenfalls gestohlenen Belag gegessen haben solle. „Ich war geschockt. An der Geschichte stimmte nichts. Aber ich war meinen Job los”, sagt der Bergkamener. Lassak musste seinen Spind räumen. Als er am nächsten Tag erneut seine Arbeitskraft anbieten wollte, wurde ihm verboten, dass Betriebsgelände zu betreten. Seitdem ist er arbeitslos und hofft, dass die Kündigung zurückgenommen wird. „Tatsache ist: Er hat das Brötchen bei Westermann gekauft”, sagt Manfred Sträter. Selbst der gegnerische Anwalt habe das inzwischen eingeräumt. Daher geht es nur noch um den vielleicht Belag. Die Firma Westermann wollte sich gestern während des laufenden Verfahrens nicht äußern.