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Dienstag, 08. September 2009
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Westermann will BR-Mitglied entlassen

Bäckerkündigung wegen "Diebstahl von Hirtenfladenbelag geht in die 2. Instanz
Am 18.09.2009, 12.00 Uhr verhandelt die 13. Kammer des Landesar-beitsgerichts Hamm über die fristlose Kündigung des Bäckergesellen und Betriebsratsmitgliedes B. L. aus Bergkamen. Die Bäckerei Wester-mann hatte ihn und einen weiteren Kollegen im September 2008 mit dem Vorwurf „Diebstahl eines Brötchens mit Hirtenfladenbelag am 18.09.2008“ gekündigt.
Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund am 10. März 2009 wurde B. L. nicht beschäftigt. Das Arbeitsgericht Dortmund hob beide fristlose Kündigungen auf. Daraufhin wurde B. L. weiterbeschäftigt.In dem Verfahren 13 Sa 640/09 hält die Bäckerei Westermann alle Vor¬würfe nur noch gegen B. L. aufrecht und verlangt die Abänderung des Urteils der 1. Instanz. „Hier wird deutlich, dass es der Geschäftsleitung erneut um die Entfer-nung eines Betriebsratsmitgliedes im Vorfeld der Betriebsratswahlen 2010 geht“, so Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.