Betriebe & Branchen
Insolvenz PBE (vormals Bäckerei Westermann)
Pressemitteilung der Insolvenzverwaltung vom 27.1.2012
Schwierige Verhandlungen mit dem Betriebsrat laufen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der unter Bäckerei Westermann am Markt bekannten PBE Produktionsgesellschaft für Bäckereierzeugnisse mbH laufen derzeit die Verhandlungen zwischen der Insolvenzverwalterin Dr. Petra Mork und dem Betriebsrat über weitere Schritte zur Restrukturierung des Unternehmens.
Während die Geschäftsführung der PBE GmbH vor der am 01.01.2012 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeitern ausgeschlossen hatte, zeigt sich nun, dass eine Sanierung des Unternehmens ohne betriebsbedingte Kündigungen nicht gelingen kann. Das lag nach Einschätzung der Insolvenzverwaltung auch schon damals auf der Hand. Die Geschäftsführung der Schuldnerin hatte zur Restrukturierung des Unternehmens die Schließung von insgesamt zehn nicht kostendeckend zu führenden Verkaufsfilialen geplant, die hinsichtlich fünf dieser Verkaufsstandorte bis zum 31.01.2012 vollzogen wurde.
Seitens der Geschäftsführung wurden in diesem Zusammenhang fünf weitere Filialschließungen im Laufe des ersten Halbjahres 2012 in Aussicht gestellt. Die Insolvenzverwalterin hatte sich hierzu bislang bewusst nicht eingelassen, da mit der Schließung der Verkaufsstandorte zustimmungspflichtige Betriebsänderungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes verbunden sind, die ohne Zustimmung des Betriebsrates nicht ohne Weiteres, vor allem nicht ohne unüberschaubare Kollateralschäden, umgesetzt werden können.
Klar ist heute nur, dass die Filiale Gewerbestraße 1-3 in Dülmen zum 31.03.2012 schließen wird. Der Mietvertrag wurde bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens gekündigt und endet zum 31.03.2012.
Mit den bereits erfolgten Filialschließungen und den geplanten weiteren Schließungen ist ein nicht unerheblicher Umsatzrückgang des Unternehmens und ein entsprechend geringerer Produktionsbedarf verbunden. Die Filialschließungen wirken sich daher unmittelbar auf den Personalbedarf in der Produktion, der Logistik und der Verwaltung des Unternehmens aus. Alles in allem halten sich die Auswirkungen in Anbetracht der dramatischen Situation der Insolvenz des Unternehmens jedoch in Grenzen. Von der beabsichtigten Schließung weiterer Verkaufsfilialen wären fünf in Vollzeit und neun in Teilzeit tätige Verkäuferinnen betroffen und zehn Aushilfen, wobei jedoch allen Verkaufsmitarbeitern ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Verkaufsfiliale angeboten werden soll. Aufgrund des in anderen Filialen bestehenden Personalbedarfs sollen betriebsbedingte Kündigungen in diesem Bereich des Unternehmens nach aller Möglichkeit vermieden werden.
Nach Einschätzung der Insolvenzverwalterin wird der mit den bereits erfolgten und den noch geplanten Filialschließungen verbundene weitere Umsatzrückgang jedoch betriebsbedingte Kündigung im Bereich der Produktion und der Logistik des Unternehmens und der kaufmännischen Verwaltung unumgänglich machen. Wer weniger Brötchen verkauft, muss auch weniger Brötchen produzieren, weniger verpacken und ausliefern, weniger Umsätze buchen und weniger Lohnabrechnungen erstellen. Das ist eine völlig logische und zwingende Folge. Nach dem derzeitigen Stand der Analyse geht die Insolvenzverwaltung davon aus, dass sich der erforderliche Stellenabbau mit ca. 10 bis 15 betriebsbedingten Kündigungen am Produktionsstandort in Bergkamen in Anbetracht der Insolvenzsituation, in der für viele Unternehmen und Arbeitnehmer alles verloren ist, noch verhältnismäßig milde auswirken wird.
Die gesetzliche Regelung des § 125 InsO soll es ermöglichen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine ausgewogene Personalstruktur durch Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat herzustellen. Die Mitarbeitervertretung ist also selbst mit in der Verantwortung, im Rahmen der Verhandlungen auf eine für das Unternehmen und damit auch für die eigene Zukunft der Belegschaft verträgliche Lösung hinzuarbeiten. Nachdem der vom Amtsgericht Dortmund eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss, bestehend aus Vertretern der Hauptgläubiger und einem Vertreter der Arbeitnehmerschaft, in seiner Sitzung vom 20.01.2012 grünes Licht für die beabsichtigten Standortschließungen gegeben hat, laufen nun die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und dessen Vertretung. Solche Verhandlungen sind immer schwierig, da es um Arbeitsplätze und damit letztendlich um Familien und persönliche Schicksale geht. Letztendlich wird das Unternehmen ohne den erforderlichen Personalabbau aber wohl nicht überleben. Daher liegt es nun in der Verantwortung der Beteiligten, der weit überwiegenden Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, die auch zukünftig ihren Beruf im Betrieb der PBE GmbH ausüben könnte und soll, diese Chance und Perspektive nicht zu nehmen. Die Insolvenzverwalterin ist guter Dinge, dass alle Beteiligten diese große Verantwortung letztendlich mit Augenmaß wahrnehmen werden und die angestrebte Sanierung des Unternehmens so gelingen kann. Da ohne eine Einigung mit dem Betriebsrat eine Kündigung weiterer Mietverträge von Verkaufsfilialen nicht möglich ist, wäre es vorgreiflich, hier und heute bereits mitzuteilen, welche Verkaufsstandorte noch geschlossen werden sollen. Hierzu soll die Einigung mit dem Betriebsrat abgewartet werden. Klar ist, dass das Unternehmen insgesamt nicht zu retten sein wird, wenn die Umsetzung weiterer Sanierungsmaßnahmen und damit auch weiterer Schließungen scheitern sollte. Dann könnte über kurz oder lang doch noch die Einstellung des gesamten Betriebes drohen.






