NGG Tarife
Tarifabschluss ETV Systemgastronomie / BdS bestätigt
1. Entgeltentwicklungen
Die Tarifentgelte steigen in zwei Stufen
- zum 01.12.2011 um 3 % und
- zum 01.06.2013 um 2,8 %.
Der Tarifvertrag ist zum 30.11.2014 kündbar.
2. Änderung der Tarifgruppe 1
Die Tarifgruppe 1 wird ab dem 01.12.2011 wie folgt verändert:
Tarifgruppe 1
1a) Einfache Tätigkeiten, die keine Vorkenntnisse erfordern, insbesondere:
- Arbeitnehmer/in im Rotationssystem in den ersten 6 Monaten
- Wäschearbeiten
- Lager und Magazinarbeiten
- Tätigkeiten in der Spülküche
- Reinigung und Pflege der Außenanlagen
- Tischabräumer/in
- Auffüller/in
1b) Einfache Tätigkeiten, die erste Vorkenntnisse erfordern, insbesondere:
- Arbeitnehmer/in im Rotationssystem nach 6 Monaten
Arbeitnehmer/innen im Rotationssystem, die bis einschließlich 30.11.2011 eingestellt
werden und in die Tarifgruppe 1 eingruppiert werden, sind ab dem 01.12.2011 in die
neue Tarifgruppe 1b einzugruppieren. Alle Neueinstellungen im Rotationssystem ab
dem 01.12.2011 werden zunächst in die Tarifgruppe 1a, nach sechs Monaten in die
Tarifgruppe 1b eingruppiert. Der Wechsel in die Tarifgruppe 2 erfolgt dann wie bisher
nach zwölf Monaten.
3. Steigerungen der Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 01.12.2011 um EUR 13,00/ EUR 15,00/
EUR 15,00 und zum 01.06.2013 um je EUR 10,00 pro Ausbildungsjahr. Im
Branchenvergleich sind das mit Abstand die höchsten Ausbildungsvergütungen. Die
Forderung der Arbeitgeber nach einer Nullrunde für Auszubildende auf Grund des
bereits hohen Niveaus im Branchenvergleich konnte abgewehrt werden.
4. Regelung zur Anerkennung von Systemkenntnissen
Rund 90 % der Restaurants der großen Systeme werden von Franchisenehmern
betrieben, die oftmals mehrere Restaurants betreiben. McDonald’s hat in den letzten
Jahren die Strategie verfolgt, die Zahl der Franchisenehmer zu reduzieren, die dann
aber gleichzeitig mehrere Restaurants betreiben. Diese werden oftmals in
unterschiedlichen Betriebsgesellschaften geführt, in denen die Beschäftigten, in der
Regel mit befristeten Arbeitsverhältnissen, hin- und hergeschoben wurden. Dies
hatte insbesondere beim Sprung von der TG 1 in die TG 2 nach 12 Monaten
Auswirkungen. Nach einer Jahresbefristung wurde ein neues Arbeitsverhältnis in
einem anderen Restaurant desselben Franchisenehmers geschlossen und wieder
nach TG 1 gezahlt. Dieser Systematik konnte nun tariflich die Grundlage entzogen
werden.
5. Verbesserung des Zugangs in die TG 3 für Arbeitnehmer/innen im
Rotationssystem
Als Zugangsvoraussetzung für die Beschäftigten im Rotationssystem zur Tarifgruppe
3 ist geregelt, dass alle zur Verfügung stehenden Tätigkeiten im Rotationssystem
ausgeübt werden müssen. Diese Regelung wurde öfter dadurch umgangen, dass
Einzeltätigkeiten (in der Regel Reinigungsarbeiten) in die Nacht bzw. in Zeiträume
verlegt wurden, in denen nur wenig Beschäftigte gearbeitet haben und somit aus
Arbeitgebersicht diese Anforderung nur von wenigen Beschäftigten erfüllt würde.
Mit dem neuen ETV wird nun auf alle Tätigkeiten im Rotationssystem, die in der
jeweiligen Schicht zur Verfügung stehen, Bezug genommen und somit diese
Problematik gelöst.
Alle Forderungen des BdS zur (Wieder-) Einführung von Entgeltabsenkungen
konnten ebenso abgewehrt werden wie die Drohung von OT-Mitgliedschaften im
Verband für Franchisenehmer.






