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Mittwoch, 21. Dezember 2011
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Arbeitgeber kündigen Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk

rote_karteNGG bildet Tarifkommission

Unpassend zur Adventszeit haben die Arbeitgeber den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Ihre Forderungen wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.Die Kündigung dieses Tarifvertrages durch die Arbeitgeber ist eine Unverschämtheit. Denn Tarifverträge sollen den Beschäftigten einen gerechten Anteil für ihre Arbeit sichern.

 

Arbeitsbelastung, Produktivität und Preise sind in den letzten Jahren ständig gestiegen. Leistungsverbesserungen für die Beschäftigten sind daher angesagt. Anfang des Jahres steht auch die Verhandlung über eine Entgelterhöhung an. Wir sollten uns – nicht nur wegen des Winters - warm anziehen und den Arbeitgebern eine deutliche Antwort geben:
Wir erwarten sowohl eine gute Entgelterhöhung und sehen auch im Manteltarifvertrag Verbesserungsbedarf.

Wir werden in den kommenden Wochen die Tarifkommission bilden und im Januar über die Forderungenfür die Tarifverhandlung zum Entgelt- und zum Manteltarifvertrag beraten. Dafür brauchen wir die Unterstützung aus den Betrieben.
Allen Beschäftigten steht laut Manteltarifvertrag ein Weihnachtsgeld zu. Es beträgt je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 210 € und 470 € und war mit dem Novemberentgelt fällig. Bitte kontrollieren Sie, ob Sie das Weihnachtsgeld auch erhalten haben. Immer häufiger verweigern Arbeitgeber ihren Beschäftigten diese Zahlung. Das ist rechtswidrig! Fakt ist: Auch die wirtschaftliche Lage der Beschäftigten

 

ist nicht einfach. Die richtige Antwort auf die Kündigung des MTV ist auf jeden Fall:
Weihnachtsgeld mit Hilfe der NGG einfordern!
Nach der Kündigung des MTV gelten die Regelungen zunächst einmal für alle Beschäftigten weiter. Sie können nur mit Ihrer Zustimmung durch andere Vereinbarungen ersetzt werden.
Vor Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags, lassen Sie sich unbedingt von NGG beraten!