Recht und Rat
90 Jahre Betriebsräte: Als Krisenmanager bewährt
Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt deutlich, wie wichtig Betriebsräte für Stabilität und Entwicklung von Unternehmen sind. Überall bewähren sich Betriebsräte als Krisenmanager. Allerdings fehlt es ihnen auch heute noch an gleichberechtigter Macht. Echte Teilhabe und wirksame demokratische Kontrolle der Unternehmensleitung durch die Beschäftigten gibt es nicht. Betriebsräte haben auch heute noch keine wirtschaftliche Mitbestimmung.
Höheres Elterngeld durch Steuerklassenwechsel ist legitim
Sachverhalt
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mütter aus Bayern zu Beginn ihrer Schwangerschaft ihre Steuerklassen von IV auf III bzw. von V auf III gewechselt. Dieser Wechsel führte zu geringeren monatlichen Steuerabzügen von ihren jeweiligen Arbeitsentgelten. Dadurch erhöhte sich das Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird. In beiden Fällen stiegen gleichzeitig die Steuerzahlungen für die Ehegatten, da sie in Steuerklasse V gewechselt waren.
Sonderzahlung: Tarifvertrag darf Gewerkschafter bevorzugen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist zumindest eine sogenannte einfache Differenzierungsklausel zulässig, die es Arbeitgebern freistellt, den Zuschlag auch an nicht in einer Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer zu zahlen (Urteil vom 18. März 2009, AZ: 4 AZR 64/08). Geklagt hatte eine nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerin,
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland gehen mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor. Damit wenden sich die drei Organisationen dagegen, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Daher richtet sich eine der drei Klagen gegen Abschläge bei den Hinterbliebenenrenten. Nach Auffassung der klagenden Verbände verstoßen die Abschläge gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.
EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bleibt trotz Krankheit bestehen
Die Folgen dieses Urteils für die Unternehmen sind gravierend: Urlaubsansprüche (dauerhaft) erkrankter Arbeitnehmer verfallen nunmehr nicht „automatisch“ nach Ende des Urlaubsjahres oder des (gesetzlich oder tariflich festgelegten) Übertragungszeitraums, sondern bleiben bis auf Weiteres bestehen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem ein erhebliches Ausmaß an Mehrkosten, wenn sie Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihren ggf. über mehrere Jahre nicht genommenen Jahresurlaub finanziell abgelten müssen.
Tipps für Berufsstarter

Von Ausbildungsvergütung bis Urlaub; NGG hat wichtige Tipps für Berufsstarter zusammengetragen. Betriebsrats, Tarifvertrag, JAV: wir geben Begriffserklärungen.
Rauchverbot und Nicht/Raucherschutz
Sowohl die Arbeitsmedizin, wie auch viele Allgemeinmediziner halten das Passivrauchen für gesundheitsschädlich. Nach einem Ergebnis von ca. 30.000 Untersuchungen hat sich das Rauchen zu einer der wichtigsten Krankheits- und Todesursachen in Europa und den USA entwickelt. Die Zahl der Todesfälle durch Rauchen übersteigt die Zahl der Todesfälle wegen Berufskrankheiten um ein Vielfaches. Der Schutz der Nichtraucher vor Passivrauchen ist deshalb eine wichtige Aufgabe des Arbeitgebers.
Immer stärker finden in Betrieben Auseinandersetzungen wegen des Rauchens am Arbeitsplatz bzw. in den Pausen statt. Die Diskussion über die Schädlichkeit des Passivrauchens verstärkt diese Problematik und zwingt Arbeitgeber zum Tätigwerden.
Freistellung für Vorstellung
Nach § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) soll Beschäftigten nach einer Kündigung Freizeit zur Stellensuche gewährt werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine neue Anstellung zu finden. Dieser Anspruch des Arbeitnehmers ist unabdingbar. Er folgt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer soll die Möglichkeit erhalten, noch vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, d.h. während des sich in der Abwicklung befindlichen Arbeitsverhältnisses, eine neue Stelle zu suchen. In diesem Zusammenhang sei noch folgendes erwähnt: Seit dem 01.01.2003 ist der Arbeitgeber zudem nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet, den Arbeitnehmer frühzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen.
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