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DGB-Kampagne Mindestlohn

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Mittwoch, 15. Oktober 2008
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Arbeitszeit 2

Arbeitnehmer hat Recht auf Mehrarbeit

Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht von der Ableistung von Überstunden ausschließen, wenn sie zugleich für vergleichbare Arbeitnehmer Mehrarbeit angeordnet haben. Dieser Anspruch ergebe sich aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der es dem Arbeitgeber verbiete, einzelne Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Mit ihrer Auffassung gaben dieRichter des Landesarbeitsgerichts Hessen damit einem Kommissionierer Recht. Auch die Tatsache, dass der Kläger vor Jahren einmal unberechtigter Weise die Arbeit niedergelegt und Überstunden verweigert habe, spiele für den heutigen Zeitraum dabei keine Rolle mehr.

LAG Hessen (Az.: 8 Sa 1122100)