Mitglied werden


Melden Sie sich hier online an.

DGB-Kampagne Mindestlohn

milo_09_rot-w

Noch mehr Leistungen für Mitglieder!

Mittwoch, 15. Oktober 2008
Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Zeugnis

Arbeitgeber darf nicht nur fachliche Qualität bewerten

Das LAG Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 954/03) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber in einem Zeugnis nicht nur die fachliche Qualität eines Mitarbeiters hervorheben darf, wenn durch Weglassen anderer Aspekte der Eindruck von Schwächen entsteht. Zugleich machte es deutlich, dass in das Zeugnis nur signifikante Tätigkeiten aufgenommen werden müssten.