Recht und Rat
Zeugnis
Arbeitgeber darf nicht nur fachliche Qualität bewerten
Das LAG Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 954/03) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber in einem Zeugnis nicht nur die fachliche Qualität eines Mitarbeiters hervorheben darf, wenn durch Weglassen anderer Aspekte der Eindruck von Schwächen entsteht. Zugleich machte es deutlich, dass in das Zeugnis nur signifikante Tätigkeiten aufgenommen werden müssten.





