Mitglied werden


Melden Sie sich hier online an.

DGB-Kampagne Mindestlohn

milo_09_rot-w

Noch mehr Leistungen für Mitglieder!

Mittwoch, 09. Februar 2011
PDFDruckenE-Mail

Zusatzbeitrag BKK Hoesch abwenden!

An alle Versicherten der BKK Hoesch
Seit Wochen wird darüber spekuliert, dass die BKK Hoesch einen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben will.
In der WAZ vom 08.02.2011 ist zu lesen, dass der Verwaltungsrat der BKK Hoesch beschlossen hat, dass der Zusatzbeitrag rückwirkend ab 01.01.2011 in Höhe von 15,00 Euro monatlich erhoben wird. Damit rückt die BKK Hoesch zu den teuersten Krankenkassen in Deutschland auf.
Beispielsweise die BKK Oetker, die AOK und die BEK versichern ihren Versicherten, dass sie in 2011 keinen Zusatzbeitrag erheben werden. Jeder Versicherte hat, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, ein Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung kann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei der Sonderkündigung 2 Monate zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt werden!
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben, zu erfolgen. Ein Musterkündigungsschreiben fügen wir auf der Rückseite bei.
Weitere Informationen gibt es bei der NGG, beim Betriebsrat oder unter www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-kündigungen.php.
   
Mittwoch, 09. Februar 2011
PDFDruckenE-Mail

BKK Hoesch : Eine Notoperation, auch für Arbeitsplätze

Dortmund, 07.02.2011, Klaus Buske
Zur Notoperation entschlossen hat sich der Verwaltungsrat der BKK Hoesch. 15 Euro monatlich zuzahlen zu ihren Krankenkassenbeiträgen müssen die rund 75.000 Mitglieder (über 90.000 Versicherte) der traditionsreichen Krankenkasse ab Januar 2011 rückwirkend. Die Fusionsgespräche mit der BKK Novitas wurden beendet. Das Thema Fusion ist aber keinesfalls vom Tisch. Mit dem Zusatzbeitrag - der nur vorübergehend erhoben werden soll - rückt die Kasse zu den teuersten in Deutschland auf.
Bis zum 24. Februar sollen alle Mitglieder Bescheide über den Zusatzbeitrag erhalten, der je Quartal (45 Euro, fällig am 10. des zweiten Monats im Quartal, der erste Beitrag ist fällig am 25. März) gezahlt werden muss. Der Schritt sei zwingend notwendig geworden, bedauerte Uwe Gehrig, Vorstand der BKK-Hoesch, da „Einmaleffekte“ für das Geschäftsjahr 2010 ein Minus von 12 Mio Euro brachten und die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichten, um den Fehlbetrag zu decken und die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage aufzubauen.
   
Mittwoch, 26. August 2009
PDFDruckenE-Mail

Höheres Elterngeld durch Steuerklassenwechsel ist legitim

Das Bundessozialgericht hat es in den vorliegenden Entscheidungen (Az.: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08) für zulässig erachtet, dass Eltern ihre Steuerklassen wechseln dürfen, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld beziehen können.
Sachverhalt
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mütter aus Bayern zu Beginn ihrer Schwangerschaft ihre Steuerklassen von IV auf III bzw. von V auf III gewechselt. Dieser Wechsel führte zu geringeren monatlichen Steuerabzügen von ihren jeweiligen Arbeitsentgelten. Dadurch erhöhte sich das Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird. In beiden Fällen stiegen gleichzeitig die Steuerzahlungen für die Ehegatten, da sie in Steuerklasse V gewechselt waren.
   
Dienstag, 17. Februar 2009
PDFDruckenE-Mail

Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten

DGB, SoVD und VdK legen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein

Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland gehen mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor. Damit wenden sich die drei Organisationen dagegen, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Daher richtet sich eine der drei Klagen gegen Abschläge bei den Hinterbliebenenrenten. Nach Auffassung der klagenden Verbände verstoßen die Abschläge gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.
   
Montag, 01. Dezember 2008
PDFDruckenE-Mail

Service für Schwerbehinderte

Das „Gemeinsame Versorgungsamt“ ist seit Anfang 2008 zuständig für alle Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts der Städte Dortmund, Bochum und Hagen.

Hier werden die Feststellungsverfahren durchgeführt und die betroffenen Menschen haben hier ihre Ansprechpartner und erhalten die notwendige Hilfestellung für die Abwicklung ihrer Anträge. Ab dem 01.01.2009 möchten wir diesen Service weiter ausbauen: Das „Gemeinsame Versorgungsamt“ bietet für Dortmund, Bochum und Hagen seine Teilnahme an betrieblichen Schwerbehindertenversammlungen an.

   
Mittwoch, 15. Oktober 2008
PDFDruckenE-Mail

Arbeitssicherheit

Arbeitsunfall

Wer die Garageneinfahrt räumt, um mit dem Auto zur Firma zu fahren, kann einen Sturz nicht als Arbeitsunfall geltend machen, so das Bundessozialgericht.

(Az: B 2 U 33/98 R)

   
Donnerstag, 30. Juni 2005
PDFDruckenE-Mail

Krankenversicherung: Sonderbeitrag ab 1. Juli 2005

- mehr Geld für gleiche Leistung

Versicherte zahlen ab 1. Juli 2005 mehr Geld für ihre Krankenversicherung. Und das, obwohl die gesetzlichen Kassen ihre Beiträge zunächst senken werden. Das ist halt nur die halbe Wahrheit. Die ganze sieht so aus: Die Gesetzlichen gehen am 1. Juli mit ihren Beiträgen um 0,9 Prozent herunter. Im gleichen Atemzug ziehen sie den Versicherten 0,9 Prozent Sonderbeitrag genannt jedoch wieder aus der Tasche.

Unterm Strich zahlt der Versicherte daher 0,45 Prozent mehr als bis dahin: Das sind immerhin bis zu 190 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber wird um diesen Betrag entlastet (siehe Kasten). Die Gewinner stehen damit fest: Wirtschaft und Rentenkassen sparen jährlich rund 5,4 Milliarden Euro.