Recht und Rat
Zusatzbeitrag BKK Hoesch abwenden!
Seit Wochen wird darüber spekuliert, dass die BKK Hoesch einen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben will.
In der WAZ vom 08.02.2011 ist zu lesen, dass der Verwaltungsrat der BKK Hoesch beschlossen hat, dass der Zusatzbeitrag rückwirkend ab 01.01.2011 in Höhe von 15,00 Euro monatlich erhoben wird. Damit rückt die BKK Hoesch zu den teuersten Krankenkassen in Deutschland auf.
Beispielsweise die BKK Oetker, die AOK und die BEK versichern ihren Versicherten, dass sie in 2011 keinen Zusatzbeitrag erheben werden. Jeder Versicherte hat, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, ein Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung kann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei der Sonderkündigung 2 Monate zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt werden!
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben, zu erfolgen. Ein Musterkündigungsschreiben fügen wir auf der Rückseite bei.
Weitere Informationen gibt es bei der NGG, beim Betriebsrat oder unter www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-kündigungen.php.
BKK Hoesch : Eine Notoperation, auch für Arbeitsplätze
Zur Notoperation entschlossen hat sich der Verwaltungsrat der BKK Hoesch. 15 Euro monatlich zuzahlen zu ihren Krankenkassenbeiträgen müssen die rund 75.000 Mitglieder (über 90.000 Versicherte) der traditionsreichen Krankenkasse ab Januar 2011 rückwirkend. Die Fusionsgespräche mit der BKK Novitas wurden beendet. Das Thema Fusion ist aber keinesfalls vom Tisch. Mit dem Zusatzbeitrag - der nur vorübergehend erhoben werden soll - rückt die Kasse zu den teuersten in Deutschland auf.
Bis zum 24. Februar sollen alle Mitglieder Bescheide über den Zusatzbeitrag erhalten, der je Quartal (45 Euro, fällig am 10. des zweiten Monats im Quartal, der erste Beitrag ist fällig am 25. März) gezahlt werden muss. Der Schritt sei zwingend notwendig geworden, bedauerte Uwe Gehrig, Vorstand der BKK-Hoesch, da „Einmaleffekte“ für das Geschäftsjahr 2010 ein Minus von 12 Mio Euro brachten und die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichten, um den Fehlbetrag zu decken und die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage aufzubauen.
Höheres Elterngeld durch Steuerklassenwechsel ist legitim
Sachverhalt
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mütter aus Bayern zu Beginn ihrer Schwangerschaft ihre Steuerklassen von IV auf III bzw. von V auf III gewechselt. Dieser Wechsel führte zu geringeren monatlichen Steuerabzügen von ihren jeweiligen Arbeitsentgelten. Dadurch erhöhte sich das Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird. In beiden Fällen stiegen gleichzeitig die Steuerzahlungen für die Ehegatten, da sie in Steuerklasse V gewechselt waren.
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland gehen mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor. Damit wenden sich die drei Organisationen dagegen, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Daher richtet sich eine der drei Klagen gegen Abschläge bei den Hinterbliebenenrenten. Nach Auffassung der klagenden Verbände verstoßen die Abschläge gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.
Service für Schwerbehinderte
Hier werden die Feststellungsverfahren durchgeführt und die betroffenen Menschen haben hier ihre Ansprechpartner und erhalten die notwendige Hilfestellung für die Abwicklung ihrer Anträge. Ab dem 01.01.2009 möchten wir diesen Service weiter ausbauen: Das „Gemeinsame Versorgungsamt“ bietet für Dortmund, Bochum und Hagen seine Teilnahme an betrieblichen Schwerbehindertenversammlungen an.
Arbeitssicherheit
Arbeitsunfall
Wer die Garageneinfahrt räumt, um mit dem Auto zur Firma zu fahren, kann einen Sturz nicht als Arbeitsunfall geltend machen, so das Bundessozialgericht.(Az: B 2 U 33/98 R)
Krankenversicherung: Sonderbeitrag ab 1. Juli 2005
- mehr Geld für gleiche Leistung
Versicherte zahlen ab 1. Juli 2005 mehr Geld für ihre Krankenversicherung. Und das, obwohl die gesetzlichen Kassen ihre Beiträge zunächst senken werden. Das ist halt nur die halbe Wahrheit. Die ganze sieht so aus: Die Gesetzlichen gehen am 1. Juli mit ihren Beiträgen um 0,9 Prozent herunter. Im gleichen Atemzug ziehen sie den Versicherten 0,9 Prozent Sonderbeitrag genannt jedoch wieder aus der Tasche.
Unterm Strich zahlt der Versicherte daher 0,45 Prozent mehr als bis dahin: Das sind immerhin bis zu 190 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber wird um diesen Betrag entlastet (siehe Kasten). Die Gewinner stehen damit fest: Wirtschaft und Rentenkassen sparen jährlich rund 5,4 Milliarden Euro.






