Recht und Rat
Höheres Elterngeld durch Steuerklassenwechsel ist legitim
Sachverhalt
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mütter aus Bayern zu Beginn ihrer Schwangerschaft ihre Steuerklassen von IV auf III bzw. von V auf III gewechselt. Dieser Wechsel führte zu geringeren monatlichen Steuerabzügen von ihren jeweiligen Arbeitsentgelten. Dadurch erhöhte sich das Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird. In beiden Fällen stiegen gleichzeitig die Steuerzahlungen für die Ehegatten, da sie in Steuerklasse V gewechselt waren.
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland gehen mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor. Damit wenden sich die drei Organisationen dagegen, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Daher richtet sich eine der drei Klagen gegen Abschläge bei den Hinterbliebenenrenten. Nach Auffassung der klagenden Verbände verstoßen die Abschläge gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.
Service für Schwerbehinderte
Hier werden die Feststellungsverfahren durchgeführt und die betroffenen Menschen haben hier ihre Ansprechpartner und erhalten die notwendige Hilfestellung für die Abwicklung ihrer Anträge. Ab dem 01.01.2009 möchten wir diesen Service weiter ausbauen: Das „Gemeinsame Versorgungsamt“ bietet für Dortmund, Bochum und Hagen seine Teilnahme an betrieblichen Schwerbehindertenversammlungen an.
Arbeitssicherheit
Arbeitsunfall
Wer die Garageneinfahrt räumt, um mit dem Auto zur Firma zu fahren, kann einen Sturz nicht als Arbeitsunfall geltend machen, so das Bundessozialgericht.(Az: B 2 U 33/98 R)
Krankenversicherung: Sonderbeitrag ab 1. Juli 2005
- mehr Geld für gleiche Leistung
Versicherte zahlen ab 1. Juli 2005 mehr Geld für ihre Krankenversicherung. Und das, obwohl die gesetzlichen Kassen ihre Beiträge zunächst senken werden. Das ist halt nur die halbe Wahrheit. Die ganze sieht so aus: Die Gesetzlichen gehen am 1. Juli mit ihren Beiträgen um 0,9 Prozent herunter. Im gleichen Atemzug ziehen sie den Versicherten 0,9 Prozent Sonderbeitrag genannt jedoch wieder aus der Tasche.
Unterm Strich zahlt der Versicherte daher 0,45 Prozent mehr als bis dahin: Das sind immerhin bis zu 190 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber wird um diesen Betrag entlastet (siehe Kasten). Die Gewinner stehen damit fest: Wirtschaft und Rentenkassen sparen jährlich rund 5,4 Milliarden Euro.






