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DGB-Kampagne Mindestlohn

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Mittwoch, 15. Oktober 2008
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Arbeitssicherheit

Arbeitsunfall

Wer die Garageneinfahrt räumt, um mit dem Auto zur Firma zu fahren, kann einen Sturz nicht als Arbeitsunfall geltend machen, so das Bundessozialgericht.

(Az: B 2 U 33/98 R)