Recht und Rat
Krankenversicherung: Sonderbeitrag ab 1. Juli 2005
- mehr Geld für gleiche Leistung
Versicherte zahlen ab 1. Juli 2005 mehr Geld für ihre Krankenversicherung. Und das, obwohl die gesetzlichen Kassen ihre Beiträge zunächst senken werden. Das ist halt nur die halbe Wahrheit. Die ganze sieht so aus: Die Gesetzlichen gehen am 1. Juli mit ihren Beiträgen um 0,9 Prozent herunter. Im gleichen Atemzug ziehen sie den Versicherten 0,9 Prozent Sonderbeitrag genannt jedoch wieder aus der Tasche.
Unterm Strich zahlt der Versicherte daher 0,45 Prozent mehr als bis dahin: Das sind immerhin bis zu 190 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber wird um diesen Betrag entlastet (siehe Kasten). Die Gewinner stehen damit fest: Wirtschaft und Rentenkassen sparen jährlich rund 5,4 Milliarden Euro.
Ziel war es, die Lohnnebenkosten zu senken, also Arbeit billiger zu machen. Ursprünglich war angedacht, den Zahnersatz ganz aus der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen und privat, einkommensunabhängig abzusichern.
Dann änderten SPD und Grüne ihren Kurs: Mit einem Sonderbeitrag sollten nun Zahnersatz und Krankengeld wofür zusammen 0,9 Prozent des durchschnittlichen Kassenbeitrags ausgegeben wird -, finanziert werden. Weil diese Kombination aber verfassungsrechtliche Probleme aufgeworfen hätte so zahlen Rentner etwa kein Krankengeld -, nahm die Bundesregierung Abstand davon, das Geld an bestimmte Leistungen zu koppeln.
Der Sonderbeitrag, endgültig im November 2004 verabschiedet, dient nun dazu, "die gestiegenen Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", heißt es im Gesundheitsministerium. Wofür die Kassen das Geld einsetzen, bleibt ihnen überlassen.
Offenbar hält sich immer noch das Gerücht, der Zahnersatz müsse extra versichert werden. Dem ist nicht so: Weil die Leistungen der Krankenkassen gleich bleiben, braucht niemand eine Zusatzversicherung.
SONDERBEITRAG
Der Sonderbeitrag, geregelt im § 241 a Sozialgesetzbuch V, demonstriert an einem Beispiel:
Eine Krankenkasse erhebt einen Beitragssatz von 14 Prozent. Bisher bezahlt davon jeweils die Hälfte der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer (jeder 7 Prozent). Am 1. Juli senkt die Kasse ihren Beitrag um 0,9 Prozent auf 13,1 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen nun jeweils 6,55 Prozent: jede Seite 0,45 Prozent weniger.
Dann verlangt die Kasse den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent: Den schultert der Arbeitnehmer allein. Sein Anteil steigt auf 7,45 Prozent. Der vom Chef bleibt bei 6,55. Zusammen kommt man wieder auf 14 Prozent. Das Entscheidende: Wegen des Sonderbeitrags muss der Versicherte 0,45 Prozent mehr aufbringen. Verschont bleiben Bezieher von Arbeitslosengeld II und mitversicherte Familienmitglieder.






