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Freitag, 04. September 2009
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OVG Münster verbietet Nazi-Aufmarsch in Dortmund

3. September 2009 Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) hat heute entschieden, dass der von neonazistischen Gruppen für diesen Samstag (5. September 2009) in Dortmund geplante Aufzug zum so genannten „Antikriegstag“ verboten bleibt. Das Gericht bestätigte damit ein entsprechendes Verbot des Polizeipräsidiums Dortmund und eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Der Dortmunder Polizeipräsident Hans Schulze hatte sich in seiner Verbotsverfügung des Nazi-Aufmarschs auf Erfahrungen mit gleichartigen Demonstrationen in der Vergangenheit berufen und erklärt, die angemeldete Versammlung werde im Ganzen mit Billigung des Veranstalters einen gewalttätigen Verlauf nehmen. Damit falle sie nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit gemäß Art 8 Grundgesetz.
Diese Prognose der Polizei sei nicht zu beanstanden, erklärte das OVG in seinem Beschluss. Der Antragsteller – der Hamburger Neonazi Christian Worch – habe im Laufe des gerichtlichen Verfahrens selbst eingeräumt, dass es in der Vergangenheit zu entsprechenden Übergriffen gekommen sei. Allerdings, so das Gericht, habe er in der Verhandlung vor dem OVG Münster auch versucht, insbesondere Angriffe auf seiner Meinung nach rechtswidrig handelnde Polizisten zu rechtfertigen. Das aber lasse erkennen, dass mit vergleichbaren Gewaltakten künftig auch unter seiner Leitung zu rechnen sei.
Ausführlich hatte das Verwaltungsgericht in der Verhandlung die „nahe liegende Gefahr“ des Einsatzes eines rechtsautonomen „Schwarzen Blocks“ bei dem Aufmarsch belegt. Es hatte darauf hingewiesen, dass der so genannte „Antikriegstag“ in autonomen rechten Kreisen „massiv beworbenen“ wird. Auch dieser Gefahr, so das OVG, sei der Antragsteller „nicht durchgreifend entgegen getreten“. (Aktenzeichen: OVG Münster 5 B 1231/09)
Polizeipräsident: „Ich fühle mich vom OVG bestätigt“
Der Dortmunder Polizeipräsident Hans Schulze begrüßte die OVG-Entscheidung ausdrücklich: „Ich fühle mich erneut in meiner Auffassung bestätigt, denn nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist auch das Oberverwaltungsgericht in den entscheidenden Punkten der Argumentation des Polizeipräsidiums Dortmund gefolgt.“ Die Begründung des Gerichts zeige, „dass wir mit unserer Verbotsverfügung von Anfang an richtig lagen“.
Vor dem Hintergrund des OVG-Beschlusses hat die Dortmunder Polizei auch eine Demonstration mit dem Thema „Gegen Demonstrationsverbote“, die am morgigen Freitag (4. September 2009) in der nördlichen Innenstadt stattfinden sollte, untersagt. Diese Anmeldung sei als Ersatzveranstaltung zu werten und dürfe deshalb nicht stattfinden.
Allerdings wies Schulze einschränkend darauf hin, dass das Münsteraner Verbot der Nazi-Aufmärsche noch keine endgültige Rechtssicherheit bedeute. Dem Anmelder steht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen. Dort waren unter Hinweis auf das hohe Gut der Versammlungsfreiheit, das nicht angetastet werden dürfe, in der Vergangenheit des Öfteren Verbotsentscheidungen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte aufgehoben worden. Die rechtsextremistischen Umzüge durften stattfinden. Nicht zuletzt wegen der unsicheren Rechtslage wird das Polizeipräsidium Dortmund „in jedem Fall mit der Vorbereitung
des Großeinsatzes am Samstag fortfahren“.
Entscheidet Karlsruhe diesmal anders?
Nicht nur die Dortmunder Polizei, auch der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus hält es allerdings für möglich, dass Karlsruhe diesmal anders entscheiden könnte. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende April diesen Jahres, eine Verfassungsbeschwerde von Rechtsextremisten, die am 1. Mai 2009 in Hannover aufmarschieren wollten, erst gar nicht zur Entscheidung anzunehmen. Den Aufmarsch hatte Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias mit dem Hinweis verboten, es bestünden erhebliche Gefahren für Menschen und Sachen. Das Verwaltungsgericht in Hannover und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatten das Verbot bestätigt.
In Dortmund wird dies als möglicher Präzedenzfall gesehen. Erst am 1. Mai 2009 hatten hier mehrere hundert Rechtsextremisten die Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Tag der Arbeit auf dem Platz der Alten Synagoge nicht nur massiv gestört, sondern vor allem die Teilnehmer der Kundgebung mit brutaler Gewalt angegriffen.