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Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Diese Seite ist nicht der offizielle Internetauftritt der NGG, sondern lediglich eine Seite, die allgemeine Informationen dazu enthält.

Geschichte der Gewerkschaft

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (kurz: NGG) ist die älteste Gewerkschaft Deutschlands. Sie ging nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem bereits 1865 gegründeten „Allgemeinen Deutschen Cigarrenarbeiter-Verein“ hervor. Unter Bismarck und während des Dritten Reichs waren die Vorgängerorganisationen jeweils verboten, was einige ihrer Mitglieder allerdings nicht davon abhielt, weiter im Untergrund tätig zu sein. Heute ist die NGG ein etablierter Bestandteil der deutschen Wirtschaft und Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund.

Anliegen der NGG

Die Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss aus Arbeitern verschiedener Branchen, die für vertretbare Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung kämpfen. Dabei geht es zum Beispiel um die Einhaltung von Sicherheitsstandards und festgelegten Pausen- und Arbeitszeiten.
Die NGG setzte sich schon immer für die Einführung eines bundesweiten Mindestlohns ein.
Heutzutage sind die Fragen, die sich der Gewerkschaft angesichts einer globalisierten Wirtschaft stellen, ungleich komplexer geworden. Dennoch ist ein wichtiger Grundsatz auch heute noch die Solidarität mit Arbeitern weltweit.

Die NGG vereint rund 200.000 Mitglieder und deckt unter anderem die folgenden Branchen ab:

  • Gastgewerbe
  • Backgewerbe
  • +Getränkewirtschaft
  • Getreidewirtschaft
  • Tabakindustrie

Die Gewerkschaft gliedert sich in verschiedene Regionalvertretungen und hat in vielen Städten Büros. Auf dem alle fünf Jahre stattfindenden Gewerkschaftstag werden Vertreter gewählt und die Ziele für die kommende Legislaturperiode festgelegt.

Beitreten können der NGG alle Beschäftigten aus den Branchen, die von der NGG vertreten werden. Man zahlt zwar einen kleinen Mitgliedsbeitrag, erhält dafür allerdings auch Leistungen wie etwa kostenfreie Rechtsberatung.